Entscheidung über den Verlauf der Megamasten ist gefallen: Lühnde nicht betroffen
Die Landesregierung hat sich heute (12.08.) für die Trassenvariante 2 entschieden. Das bedeutet, dass die Gemeinde Algermissen nicht betroffen ist.
Die geplante neue Höchstspannungsleitung von Wahle nach Mecklar führt demnach durch den Ostkreis und den Ambergau und somit durch die Gemeinden Söhlde, Holle, Baddeckenstedt, Bockenem und Lamspringe. Die 220-Kilovolt-Leitung nördlich von Sarstedt und entlang der Leine über Nordstemmen, Elze und Alfeld soll im Zuge des Neubaus sogar abgebaut werden.
Die vollständige Presseerklärung der Landesregierung:
380 kV Höchstspannungsleitung Wahle – Mecklar – Ergebnis des Raumordnungsverfahrens
Hannover. Die raumordnerische Prüfung der Trassenvarianten für die geplante 380 kV- Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar ist abgeschlossen. Minister Lindemann gab am heutigen Freitag bekannt, dass im Ergebnis die Variante V 2 im nördlichen Abschnitt in Kombination mit Variante A im südlichen Abschnitt als raumverträglichste Lösung der Vorzug gegeben wurde.
Die geplante Leitung wird dazu dienen, Windstrom von Norddeutschland nach Süden abzuleiten. Sie ist damit ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Im Raumordnungsverfahren waren die vom Vorhabenträger, der TenneT TSO GmbH, beantragten 5 Varianten zwischen den Umspannwerken Wahle und Hardegsen und daran anschließend 2 Varianten vom Umspannwerk Hardegsen bis zur Landesgrenze nach Hessen zu prüfen.
In die Prüfung und Bewertung wurden alle raumrelevanten Belange aus den Antragsunterlagen, aus schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen und aus örtlichen und fachlichen Einzelgesprächen einbezogen. Dabei ging es neben den energiewirtschaftlichen Aspekten in erster Linie um den Schutz der Bevölkerung und des nahen Wohnumfeldes, um Belange von Natur und Landschaft, des Orts- und Landschaftsbildes und der Land- und Forstwirtschaft.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich Variante V 2 in Kombination mit Variante A durchgesetzt.
Nachdem Varianten 1 und 5 sowie B wegen vielfältiger Probleme verworfen wurden, war im nördlichen Abschnitt zwischen den Varianten 2, 3 und 4 abzuwägen.
Für Variante V 2 spricht, dass sie den Schutz des nahen Wohnumfeldes gewährleistet, wegen der geringen Trassenlänge vergleichsweise weniger Fläche beansprucht, weniger Betroffenheiten auslöst, eine abschnittsweise Parallelführung zur Autobahn A7 erlaubt, in bereits durch die Autobahn vorbelasteten Landschaftsschutzgebieten verläuft und eine Bündelung mit vorhandenen Leitungen zwischen Lamspringe und Bad Gandersheim ermöglicht.
Ein Erdkabelabschnitt ist aufgrund von Siedlungsannäherung bei Variante A im südlichen Abschnitt im Bereich Göttingen auf einer Länge von ungefähr 7 km erforderlich. Kleinräumige Konflikte, z.B. bei Sichelnstein und Laubach, konnten gelöst werden.
Minister Lindemann machte deutlich, dass die von vielen Beteiligten im Raumordnungsverfahren geforderte Vollverkabelung in HGÜ-Technik keine Alternative ist. HGÜ-Technik kommt nur über längere Distanzen als Punkt-zu-Punkt-Verbindung in Betracht. Erdkabel sind nur in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen im Bereich von Siedlungsannäherungen vorschreibbar. Bis auf einen Abschnitt im Bereich der Stadt Göttingen werden alle Mindestabstände zum Schutz der Bevölkerung eingehalten.
Das Raumordnungsverfahren ist in enger Zusammenarbeit zwischen den Behörden in Niedersachsen und Hessen durchgeführt worden. Somit ist der Übergabepunkt, an dem der niedersächsische mit dem hessischen Leitungsabschnitt zusammentrifft, eng mit Hessen abgestimmt. Das Ergebnis des hessischen Raumordnungsverfahrens wird ebenfalls heute der Öffentlichkeit vorgestellt.
Minister Lindemann ist überzeugt, dass trotz aller verbleibenden Beeinträchtigungen, die mit dem Neubau einer derart großen Infrastrukturmaßnahme verbunden sind, die raumverträglichste Trasse gefunden wurde, die im Hinblick auf den dringenden Ausbaubedarf des Stromnetzes jetzt zügig weiterverfolgt werden kann.
Der Vorhabenträger hat nun die Unterlagen für die Planfeststellung vorzubereiten. Dabei geht es um die detaillierte Festlegung des Leitungsverlaufs bis hin zu den Standorten der einzelnen Leitungsmasten. In dem Planfeststellungsverfahren werden wiederum alle Träger öffentlicher Belange, die Gemeinden und die Öffentlichkeit mit der Gelegenheit zur Stellungnahme beteiligt werden.