Das Osterfeuer muss auch 2021 ausfallen
Auch in diesem Jahr muss das traditionelle Osterfeuer coronabedingt abgesagt werden. Davon betroffen ist auch die Anlieferung von Strauchschnitt und anderen pflanzlichen Abfällen!
Hier die Meldung der Gemeinde Algermissen im Wortlaut:
Durchführung von Osterfeuern im Jahr 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
im April 2020 wurde durch gemeinsamen Runderlass des Landes Niedersachsen eine Verschiebung der als Osterfeuer geplanten Brauchtumsfeuer ermöglicht. Auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen konnte hiervon im Landkreis Hildesheim kein Gebrauch gemacht werden.
In dem dazugehörigen Aufhebungserlass vom 18.02.2021 führt das Nds. Ministerium für Inneres und Sport zu den bevorstehenden Ostertagen aktuell Folgendes aus:
„Sinn und Zweck der Brauchtumsfeuer ist die soziale Zusammenkunft der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner zur Pflege der vorhandenen Brauchtümer. Vor dem Hintergrund der im Vergleich zum vorherigen Jahr noch höheren Infektionszahlen und aufgrund der derzeit geltenden Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist ein Abbrennen der Haufen im üblichen Rahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zulässig.“
Die Genehmigung von Brauchtumsfeuern anlässlich der Ostertage ist mir daher nicht möglich. Eine von mir an den Landkreis Hildesheim, Umweltamt, gerichtete Anfrage zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle außerhalb der Brauchtumspflege wurde soeben wie folgt beantwortet:
„Inhaltlich weise ich darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle, außerhalb der Regularien der Brauchtumspflege nach den Vorschriften der Pflanzenabfallverordnung weiterhin grds. unzulässig ist. So ist nur das Verbrennen mit bestimmten Schadorganismen befallener pflanzlicher Abfälle nach vorheriger Anzeige allgemein zulässig, sowie darüber hinaus im Einzelfall auf Antrag für Personen bei nachgewiesener technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Überlassung von Pflanzenabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, sprich den Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim.
Insofern können von hier aus auch keine generellen Genehmigungen für das Abbrennen von bereits gesammeltem Strauchschnitt für nun nicht stattfindende Osterfeuer in Aussicht gestellt werden.“
Mithin ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Anlass des Osterfestes auch dahingehend nicht genehmigungsfähig.
Die jeweiligen Veranstalter wurden heute von mir schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Markus Peisker
Gemeinde Algermissen – Der Bürgermeister
Fachbereich Bürgerservice