Tötungsversuch am Autoscooter?

Staatsanwaltschaft klagt nach Schlägerei auf dem Lühnder Schützenplatz drei Algermissener an
Gut drei Monate nach der heftigen Schlägerei auf dem Lühnder Festplatz hat die Hildesheimer Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei junge Algermissener im Alter von 16, 18 und 22 Jahren erhoben. Wie Oberstaatsanwalt Bernd Seemann auf Anfrage bestätigte, fährt seine Behörde schweres Geschütz auf: Die beiden älteren Angeklagten müssen sich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Zu der folgenschweren Auseinandersetzung kam es am Freitag, 14. Mai, gegen Mitternacht. Zunächst soll der 18-Jährige in der Nähe des Autoscooter-Fahrgeschäfts mit einem Gleichaltrigen, der ebenfalls aus Algermissen stammt, handgreiflich aneinander geraten sein. Dabei sei es offenbar um ein Mädchen gegangen, sagte Seemann. Nach dem Zwischenfall, der schnell beendet war, sollen sich die drei Angeklagten verabredet haben, eine Schlägerei anzuzetteln. „Ich will jetzt Stress haben“, so soll der 16-Jährige den Plan in Worte gefasst haben. Und umgesetzt: Laut Anklage sprang er einen Heranwachsenden mit einem Kung-Fu-Tritt an und schlug ihm mit Fäusten ins Gesicht. Der Älteste im Trio drosch ebenfalls mit Fäusten auf das Opfer ein, das schließlich zu Boden ging und im liegen noch einen Tritt gegen den Kopf kassierte. Diesen Tritt, ausgeführt von dem 22-Jährigen, wertet die Staatsanwaltschaft als  Totschlagversuch. Die Schlägerei war damit aber noch nicht beendet. Als nämlich ein Begleiter des Opfers einschritt, musste auch dieser einen Tritt von dem 16-Jährigen und Fausthiebe ins Gesicht einstecken. Auch der Helfer sank blutend zu Boden. Jetzt soll der bis dahin eher unbeteiligte 18-Jährige eingestiegen sein – er tat es dem Ältesten in der Runde nach und trat dem zweiten Opfer erst gegen die Brust und dann gegen den Kopf. „Ein Tritt mit dem Spann, wie ein Fußballer“, sagte Seemann: „In diesem Augenblick hat auch der 18-Jährige in Kauf genommen, sein Gegenüber zu töten“, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Anklage gegen die beiden Älteren laute auf gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag, der 16-Jährige wird sich lediglich wegen Körperverletzung verantworten müssen. Beide Opfer wurden schwer verletzt, eines erlitt Hirnverletzungen, die sogar zum Tode hätten führen können. Der 22-Jährige wurde nach der Tat vorübergehend festgenommen und in Untersuchungshaft geschickt, der Haftbefehl wurde allerdings gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der junge Mann ist für die Polizei kein Unbekannter und bereits in der Vergangenheit durch Gewalttaten aufgefallen. „Das ist mal wieder ein finsteres Beispiel menschenverachtender Brutalität“, sagte Seemann gegenüber der Redaktion: „Aber scheinbar hat es sich noch nicht bei allen Schlägern herumgesprochen, dass wir so etwas immer als möglichesTötungsdelikt betrachten.“

 

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